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Untertagebau in Dorsten

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Der Untertagebau umfasst sämtliche Tiefbauarbeiten, die unter der Geländeoberkante ausgeführt werden – von der Herstellung tiefer Baugruben über den Tunnelvortrieb bis hin zur Sicherung unterirdischer Hohlräume. In Dorsten ist diese Disziplin insbesondere aufgrund der heterogenen Bodenverhältnisse von großer Bedeutung. Die Stadt liegt im Übergangsbereich zwischen den Sand- und Kiesablagerungen der Lippeauen und den bindigen, teils setzungsempfindlichen Mergel- und Tonsteinschichten des Münsterländer Kreidebeckens. Diese geologischen Gegebenheiten erfordern eine sorgfältige geotechnische Planung, um Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Bauwerke langfristig zu gewährleisten.

Die lokalen Baugrundverhältnisse in Dorsten sind geprägt von quartären Lockergesteinen, die örtlich von gering tragfähigen Auenlehmen durchzogen werden. Darunter folgen verwitterte Festgesteine des Obersanton und Untercampan, die je nach Verwitterungsgrad stark variierende Eigenschaften aufweisen. Für den Untertagebau bedeutet dies, dass sowohl rollige als auch bindige Böden mit unterschiedlichen Wasserwegigkeiten zu erwarten sind. Eine Geotechnische Analyse für Tunnel in weichem Boden ist hier unerlässlich, um Vortriebsverfahren und Stützmaßnahmen optimal auf die anstehenden Lockergesteine abzustimmen.

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Für sämtliche Untertagebauprojekte in Deutschland bilden die DIN-Normen den maßgeblichen technischen Rahmen. Zentrale Bedeutung haben die DIN EN 1997-1 (Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik) in Verbindung mit der DIN 1054 (Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau) sowie die DIN 4124 für Baugruben und Gräben. Ergänzend sind die Empfehlungen des Arbeitskreises „Baugruben“ (EAB) und des Arbeitskreises „Tunnelbau“ (ETB) der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik heranzuziehen. Diese Regelwerke definieren die erforderlichen Nachweise für Standsicherheit, Böschungsneigungen und Verformungsprognosen, die bei einer Geotechnische Bemessung tiefer Baugruben zwingend zu berücksichtigen sind.

Typische Projekte, die in Dorsten unter den Untertagebau fallen, sind der Bau von Abwasserkanälen und Versorgungsleitungen in offener oder geschlossener Bauweise, die Errichtung von Regenrückhaltebecken unterhalb des Grundwasserspiegels sowie die Herstellung von Unterführungen und Trogbauwerken im Zuge von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen. Auch der bergmännische Vortrieb von Stollen für den Leitungsschutz oder die Sanierung von Altbergbauhohlräumen zählen dazu. Bei allen diesen Vorhaben ist eine kontinuierliche Geotechnische Baugrubenüberwachung erforderlich, um Abweichungen vom prognostizierten Verformungsverhalten frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten.

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Verfügbare Leistungen

Geotechnische Analyse für Tunnel in weichem Boden

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Geotechnische Bemessung tiefer Baugruben

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Geotechnische Baugrubenüberwachung

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Häufige Fragen

Was versteht man unter Untertagebau im geotechnischen Sinne?

Untertagebau bezeichnet alle Ingenieurbauarbeiten unter der Geländeoberfläche, darunter Tunnelvortriebe, tiefe Baugruben, Schachtbauwerke und die Sicherung unterirdischer Hohlräume. Im Unterschied zum klassischen Tiefbau liegt der Fokus auf der Beherrschung des umgebenden Gebirgsdrucks und der Sicherung der Hohlraumstabilität während der Bauphase und im Endzustand.

Welche geotechnischen Risiken treten in Dorsten beim Untertagebau auf?

In Dorsten bestehen die Hauptrisiken in der Heterogenität der quartären Lockergesteine und der verwitterten Kreidemergel. Besonders kritisch sind hydraulischer Grundbruch bei nicht ausreichend gesicherten Baugruben unter Grundwassereinfluss sowie unkontrollierte Setzungen durch die Auslaugung von Gipslinsen im tieferen Untergrund, die zu Nachbrüchen führen können.

Welche Normen regeln den Untertagebau in Deutschland?

Maßgebend sind die DIN EN 1997-1 und DIN 1054 für geotechnische Nachweise, die DIN 4124 für Baugrubensicherheit sowie die Empfehlungen des Arbeitskreises Tunnelbau (ETB). Für Wasserhaltungen gilt die DIN 18305, für Injektionen die DIN EN 12715. Diese Normen definieren die erforderlichen Standsicherheits- und Gebrauchstauglichkeitsnachweise.

Ab welcher Tiefe ist eine geotechnische Baugrubenüberwachung vorgeschrieben?

Eine messtechnische Überwachung ist nach EAB und DIN 1054 immer dann erforderlich, wenn rechnerische Nachweise allein keine ausreichende Sicherheit bieten oder wenn Verformungen die Standsicherheit von Nachbarbauwerken gefährden können. In Dorsten trifft dies bei tiefen Baugruben ab etwa 5 m Tiefe oder bei ungünstigen Baugrundverhältnissen regelmäßig zu.

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